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Ladebordwand- u. Ladekranservice


Wir Servicieren Ihre Ladeeinrichtungen:

  • Wir führen sämtliche Service- und Instandhaltungsarbeiten bei Ladekränen u. Ladebordwänden durch. Dabei ist die Marke irrelevant.

  • Vom Abdichten des Hydraulikzylinders bis zum Erneuern der Säulenlagerung machen wir alles für Sie.

    Falls Sie sich entschieden haben einen neuen LKW zu kaufen und Ihren bestehenden Ladekran auf den neuen LKW aufzumontieren, auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner.

Überprüfungen gemäß AM-VO §8


Wir dürfen die AM-VO §8 für folgende Arbeitsmittel durchführen:

  • Ladekräne

  • Holzladekräne

  • Ladebordwände

    Laut Gesetzgeber müssen die oben angeführten Arbeitsmittel spätestens nach 12 Monaten der letzten Überprüfung, wiederkehrend überprüft werden.

    Hierbei gibt es eine maximale Überziehungsfrist von 3 Monaten.

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Kontakt

Adresse:
Halt 2
A-4881 Strass im Attergau


Telefon: + 43 (0) 7667 7105
Email:  office@ederfzb.at